Detaillierte Beratung und entlastende Unterstützung

Professionelles Compliance Engineering

Engagement für die Einhaltung der anerkannten Regeln – systematisch und kompetent

 

UTEK hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und mehr als fünfzehn Jahre Erfahrung in der Durchführung von Prozessgefahrenanalysen. UTEK übernimmt und berücksichtigt dabei auch geänderte, erweiterte oder zusätzliche Anforderungen und entwickelt das Compliance Engineering mit seinen Kunden weiter.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

Prozessgefahrenanalysen (HAZOP/PAAG/A-Testate)

  • Mit UTEK können Sie systematisch Gefährdungen identifizieren. Wir realisieren die Durchführung von vollständigen HAZOPs / PAAGen oder Revalidierungs-HAZOPs / PAAGen für Bestandsanlagen (HAZOP = Hazard and Operability).
  • Außerdem managen wir für Sie die Durchführung von begleitenden Projekt-HAZOPs (HAZID/Konzept-HAZOP, Entwurfs-HAZOP, Design-HAZOP und As-Built/Inbetriebnahme-HAZOP). Diese umfassen:
    • die Sichtung und Auswertung vorhandener Anlagendokumentationen,
    • eine Vor-Ort-Aufnahme des Ist-Zustands und einen Abgleich mit aktuellen Fließbildern und Anlagendaten sowie einen Abgleich mit den kundeninternen Dokumentationen,
    • die Festlegung der Betrachtungsgrenzen und Definition der Teilanlagen/Sollfunktionen,
    • die inhaltliche Vorbereitung der Sollfunktionen auf Basis der zu betrachtenden Parameter (bspw. Durchfluss, Druck, Temperatur) und Schlüsselwörter (z. B. mehr, kein),
    • eine grafische Darstellung der Soll-Funktionen in Verfahrens- und RI-Fließbildern mit CAD (z. B. Microstation),
    • die Moderation und Protokollierung der HAZOP-Sitzungen,
    • die Bewertung bestehender MSR-Einrichtungen und Zuordnung und Einstufung in entsprechende Schutzklassen nach dem LOPA-Verfahren,
    • die Durchführung von SIL-Betrachtungen nach VDI-2180 für bestehende MSR-Einrichtungen,
    • die Festlegung von Aktionen und Maßnahmen mit dem HAZOP-Team,
    • die Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen und ggf. Einarbeitung der Maßnahmen in die HAZOP,
    • das Erstellen der Abschlussdokumentation entsprechend der Kundenvorgaben.
  • Für die Durchführung und Dokumentation der HAZOPs kommt Fachsoftware zur Anwendung (z. B. PHA-Pro oder Lihou HAZOP-Manager).

Bei der Untersuchung der Sicherheit von technischen Anlagen haben Sie in UTEK einen kompetenten, systematisch arbeitenden Partner, um mögliche Störungen und Gefahren frühzeitig zu erkennen und adäquat mit geeigneten Maßnahmen reagieren zu können.

Compliance Engineering mit UTEK – allgemeine Beratungen, mit Sachverstand für Regelkonformität

  • UTEK bietet Ihnen Beratungsleistungen bspw. auf den Gebieten Immissionsschutz, Explosionsschutz, Gefahrstoffe und Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der technischen Regelwerke und den daraus abzuleitenden Anforderungen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der Genehmigungsfähigkeit rund um die Errichtung von Neuanlagen und helfen Ihnen mit unserem besonderem Know-how bei geplanten Änderungen an Bestandsanlagen.
  • Kunden bieten wir eine Zusammenfassung des Ist-Standes betrieblicher Anlagendokumentationen.
  • Ferner erhalten Sie eine Prüfung und Optimierung Ihrer Anlagendokumentation unter Berücksichtigung von technischen Compliance-Aspekten.
  • UTEK bietet die Durchführung von CE-Konformitätsbewertungen für verfahrenstechnische Anlagen an.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Neugenehmigungen, Änderungsgenehmigungen und Änderungsanzeigen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Für die Errichtung und den Betrieb von bestimmten umweltbelastenden Industrieanlagen sowie für bestimmte Änderungen an solchen Anlagen bedarf es einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Welche Anlagen das im einzelnen betrifft, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) niedergelegt. Wir, die Ingenieur:innen von UTEK, begleiten und unterstützen Unternehmen bei den gesetzlich umzusetzenden Verfahrensanforderungen von Anfang an kompetent und sachkundig und garantieren Ihnen eine größtmögliche Entlastung bei den administrativen Aufgaben. Zu unserem Leistungsangebot für Sie gehören folgende Punkte:

  • das Bearbeiten des Formularsatzes,
  • das Erstellen von Anlagen- und Betriebsbeschreibungen sowie das Ausarbeiten von Stellungnahmen zu den Themen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz und zu Abfällen,
  • die Koordination bei der Festlegung weiterer technischer (z. B. brandschutztechnischer) Maßnahmen aufgrund von Vorgaben – insbesondere aus der Landesbauordnung oder der Betriebssicherheitsverordnung,
  • das Bearbeiten von Bauunterlagen,
  • das Erstellen von Grund- und Verfahrensfließbildern,
  • das Erstellen von Emissions- und Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft,
  • das Erstellen von UVP-Screeningunterlagen (Allgemeine Vorprüfung nach § 7 UVPG),
  • die Bewertung störfallrelevanter Änderungen der Anlagen,
  • die Koordination von Sachverständigengutachten (z. B. AwSV-Stellungnahmen, Immissionsschutz- und Geräuschimmissionsprognosen, Brandschutzkonzepte),
  • das zeitintensive Vorbereiten und Wahrnehmen von Behördenkontakten,
  • das Abstimmen der Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheids (bzw. des Entwurfs) mit den verantwortlichen Abteilungen und den Behörden,
  • das Führen des Schriftwechsels mit Behörden (z. B. Bearbeiten von Widersprüchen),
  • das Vorbereiten einer systematischen Auflagenverfolgung.

Störfallverordnung (12. BImSchV)

Zur Gewährleistung der Anforderungen an Anlagensicherheit, Umwelt- und Brandschutz gemäß der Störfallverordnung ist es wichtig sich von Anfang an ausgiebig und dezidiert mit bestimmten Krisen- bzw. Störfallszenarien auseinanderzusetzen. Die Störfallverordnung soll dazu beitragen Störfälle nach Möglichkeit zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. UTEK bietet Kunden folgenden Support an:

  • die Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen auf Basis des vorhandenen Sicherheitsmanagementsystems,
  • die Erstellung, Aktualisierung und Überarbeitung von Sicherheitsberichten entsprechend der 12. BImSchV (für bestehende Anlagen und im Rahmen von Genehmigungsanträgen),
  • die Durchführung und Bewertung von Ausbreitungsszenarien für Dennoch-Störfalle und vernünftigerweise nicht auszuschließende Störfälle mit der Störfallsimulationssoftware ProNuSs

Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und des Explosionsschutzes

Die UTEK Spezialist:innen kennen sich genau mit der Gefahrstoffverordnung und mit den Fragen des Explosionsschutzes aus und stehen Ihnen bei der Erarbeitung von allen wesentlichen Dokumenten gerne zur Seite. Insbesondere unterstützen wir Sie:

  • beim Erstellen/Ergänzen von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 der GefStoffV,
  • beim Erstellen/Ergänzen von Explosionsschutzkonzepten auf Basis der TRGS 720 – 725 und TRGS 727, inklusive der Durchführung von Zündquellenbewertungen,
  • bei der Erarbeitung der Liste der Freisetzungsquellen – unter besonderer Berücksichtigung der Explosionsschutz-Richtlinie (Ex-RL/DGUV-R 113-001, eh. BGR 104) und weiterer relevanter technischer Regeln und Normen,
  • bei der Erstellung und Fortschreibung von Ex-Zonenplänen,
  • bei der Vorbereitung und Koordination von Ex-Prüfungen durch befähigte Personen oder ZÜS.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

UTEK unterstützt Sie dabei, die Sicherheit Ihres Betriebs und die Ihrer Mitarbeiter:innen gewährleisten zu können. Damit das gelingt, bieten wir folgenden Support an:

  • Aufbau und Überarbeitung von Dokumentationen gemäß BetrSichV
    • Einteilung der Anlagen und Ermittlung des notwendigen Dokumentationsumfangs
    • Erstellung und Pflege von Apparate- und Rohrleitungslisten
    • Ermitteln von Prüfpflichten (Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfaufzeichnungen, Anforderungen an den Prüfer) insbesondere bei Druckgeräten und Anlagen mit Explosionsgefährdungen
    • Beschaffung von notwendigen Herstellerdokumentationen gemäß BetrSichV
    • Aufbau und Zusammenstellung von Anlagen- und Prüfdokumentationen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 der BetrSichV
  • Erstellen von Betriebsanweisungen nach § 12 der BetrSichV
  • Vorbereiten von Erlaubnisanträgen nach § 18 der Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben der LASI-Veröffentlichung LV 49, z. B. für die Lagerung und Befüllung entzündbarer Flüssigkeiten oder entzündbarer Gase
  • Koordination der Erstellung des ZÜS-Prüfberichts durch die beauftragte ZÜS
  • Vorbereitung und Koordination von ZÜS-Abnahmen für Druckgeräte und erlaubnispflichtige Anlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Pflicht von Anlagenbetreiber:innen zur Einhaltung bestimmter Regeln beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfordert eine strukturierte Herangehensweise an das komplexe Thema und konsequente Systematik bei der Umsetzung der Maßnahmen. Die Ingenieur:innen der Firma UTEK bieten Ihnen hierbei eine umfangreiche Unterstützung an:

  • das Erstellen von Erlaubnisanträgen zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer oder zur Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer,
  • das Vorbereiten von Kanalnetzanzeigen nach § 57 des Landeswassergesetzes (LWG),
  • das Erstellen und Fortschreiben von Abwasserkatastern,
  • das Vorbereiten von Eignungsfeststellungen für sog. LAU-Anlagen,
  • die Vorbereitung von Anzeigen nach § 40 AwSV für die Änderung prüfpflichtiger AwSV-Anlagen,
  • das Ermitteln und das Berechnen erforderlicher und vorhandener Rückhaltevolumina auf der Grundlage der TRwS 779 und der TRwS 785 und der Löschwasserrückhalterichtlinie,
  • das Erstellen von Anlagenkatastern und Anlagendokumentationen gemäß § 43 AwSV und einschlägigem Regelwerken (insbesondere Arbeitsblatt DWA-A 779)
    • das Einstufen und Festlegen der wasserrechtlichen Abgrenzung der Anlage,
    • das Analysieren und Beurteilen der Anlagenkonzeption,
    • das Recherchieren von Anlagendaten und Verfahrensabläufen,
    • das Zusammenstellen der Genehmigungssituation,
    • das Erstellen der Anlagenbeschreibung und Darstellung des Rückhaltekonzepts,
    • den Aufbau der Dokumentation.
  • die Vorbereitung und Koordination von AwSV-Anlagenprüfungen durch Sachverständige (vor Inbetriebnahme, wiederkehrend, Stilllegung).

Ermittlung des Genehmigungsstands für Bestandsanlagen und -gebäude

UTEK bietet Ihnen auch bei der Ermittlung des Genehmigungsstands für Bestandsanlagen und -gebäude eine umfangreiche Unterstützung an. Dabei setzen unsere Ingenieur:innen benutzerorientiert aufgebaute Datenbanken ein.

  • Die Auswertung und Analyse der Bestandsgenehmigungen,
  • das Darstellen der „Genehmigungsgeschichte“ der betrachteten Anlagen und Gebäude,
  • das Anlegen von Verzeichnissen des aktuellen Genehmigungsstands,
  • den Aufbau einer Nebenbestimmungsverfolgung,
  • das Erarbeiten von Verzeichnissen für überwachungs- und prüfpflichtige Anlagen.

Änderungsmanagement (Management of Change, MOC)

  • Die Vorbereitung, Festlegung und Nachverfolgung von MOC-Maßnahmen; Koordination mit den beteiligten Fachabteilungen und weiteren externen Dienstleistern,
  • die Vorbereitung, Durchführung und Festlegung der Maßnahmen bei Anlagenübergaben (Übergabeprotokoll/Pre Startup Safety Review (PSSR), Nachverfolgung der Umsetzung).

Kurz: Für unsere Kunden bieten wir eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich Compliance Engineering. Damit notwendige Genehmigungen zügig erfolgen können.

KUNDEN, DIE UNS VERTRAUEN